AGB
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Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)
der Arbeitsgemeinschaft FASE Messebau
(Marek Faber, Luca Seebach, Schlessmann Messebau)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der Arbeitsgemeinschaft FASE Messebau (nachfolgend „Auftragnehmer“).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Abreden, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen oder per E-Mail erfolgenden Auftragsbestätigung unverbindlich.
Alle Angebotsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte) sind nur annähernd und ohne Gewähr für absolute Maßhaltigkeit, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Lieferfristen / höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren, schwerwiegenden Betriebsstörungen.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.
Schadenersatz wegen Verzuges ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich.
4. Gefahrübergang / Lagerkosten
Kann die Lieferung oder Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, geht die Gefahr mit Anzeige der Liefer- oder Montagebereitschaft auf den Auftraggeber über.
Etwaige Lagerkosten trägt der Auftraggeber.
5. Abnahme
Der Auftraggeber hat die Leistungen nach Mitteilung der Fertigstellung unverzüglich abzunehmen.
Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen.
6. Mängelrechte / Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die erbrachte Leistung bei Abnahme dem Vertrag entspricht.
Für Messebauten gilt die Gewährleistung für die Dauer der Veranstaltung bzw. des vereinbarten Nutzungszeitraums.
Darüber hinausgehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Gesetzliche Ansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
7. Anlieferung und Aufbau
Der Auftraggeber sorgt nach Absprache für eine geeignete Zufahrt und Stellfläche für Lieferfahrzeuge sowie für Zugang zu Montageflächen.
Mehrkosten durch erschwerte Anlieferung (z. B. zusätzliche Transportwege, fehlende Aufzüge, Wartezeiten) trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Eigentum und Urheberrechte
Entwürfe, Zeichnungen, Kalkulationen und andere Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
9. Preise
Alle Preise sind Endpreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben.
Angebotspreise gelten nur bei ungeteilter Bestellung und ununterbrochener Leistungserbringung.
Bei Aufträgen mit Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten kann der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber eine Preisanpassung verhandeln.
Für Aufmaß gelten Rohbaumaße gemäß einschlägigen DIN-Normen.
Leistungen außerhalb der üblichen Arbeitszeit können Zuschläge verursachen.
10. Zahlung
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50 % Anzahlung bei Auftragserteilung.
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Restzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
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Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
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Der Auftragnehmer kann Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, wenn sich die Bonität des Auftraggebers verschlechtert.
11. Streitbeilegung / Gutachter
Bei Streitigkeiten über Leistungs- oder Liefermängel können von einer deutschen Handwerkskammer öffentlich bestellte Sachverständige hinzugezogen werden.
Die Kosten trägt diejenige Partei, deren Beanstandung sich als unbegründet erweist.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Messebauelemente bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gegenstände während des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch ausreichend zu versichern.
Etwaige Versicherungsansprüche werden im Sicherungsfall an den Auftragnehmer abgetreten.
13. Gerichtsstand / Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des jeweils beauftragten Partners der Arbeitsgemeinschaft, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.